Private Boat rental (not license)

Club Náutico Arenal Ab €129

Entdecken Sie versteckte Strände auf Mallorca, wagen Sie sich in unberührte Buchten und erleben Sie die Freiheit, Ihr eigener Kapitän zu sein, mit diesem Private Boat rental (not license) in El Arenal, für den kein Führerschein erforderlich ist.

Mieten Sie ein Private Boat rental für 2, 3, 4 oder 6 Stunden und bestimmen Sie Ihren eigenen Kurs zu den schönsten Stränden und Höhlen im Süden von Mallorca zusammen mit Ihren Freunden und Ihrer Familie.

Checken Sie beim Aktivitätsanbieter in El Arenal ein und beginnen Sie mit einer Einweisung in die Steuerung des Bootes und die Handhabung des Ankers. Erhalten Sie Tipps und Empfehlungen für die besten Ziele. Schwimmen Sie im kristallklaren Wasser des Meeresschutzgebiets Cala Blava oder nutzen Sie die im Preis inbegriffene Schnorchelausrüstung, um die Unterwasserwelt zu entdecken. Besuchen Sie Piratenhöhlen, wagen Sie Klippensprünge und erkunden Sie unberührte Küstenabschnitte, die fernab von Gebäuden oder Autos liegen.

Sie verfügen über die gesamte Sicherheitsausrüstung, die Sie benötigen, um sich auf dem Wasser sicher zu fühlen, einschließlich Schwimmwesten für Kinder und Erwachsene. Die Boote sind mit einem Sonnenschutz, einer Liegefläche zum Entspannen, einer Badeleiter und einem Anker ausgestattet. Genießen Sie Ihren eigenen Rhythmus dank der Bluetooth-Verbindung. Nach einem unvergesslichen Abenteuer geben Sie Ihre Ausrüstung einfach am Treffpunkt zurück, und das Personal des Anbieters kümmert sich um den Rest.

Treffpunkt

Gehen Sie zur Avinguda Miramar 24 (vor dem Restaurant La Marina). Gehen Sie vom Restaurant aus bitte zum Strand und laufen Sie auf dem Sand in Richtung Meer, weg vom Restaurant La Marina, mit dem Hafenzaun zu Ihrer Linken. Folgen Sie den orangefarbenen Plakaten bis zum letzten orangefarbenen Plakat, das den Treffpunkt markiert (Club Náutico Arenal).

Allgemeine Bedingungen

KLAUSELN:

  1. Der MIETER verpflichtet sich, das gemietete Boot so zu benutzen, als wäre es sein eigenes Eigentum, gemäß den Regeln der guten Seemannschaft, und verpflichtet sich, die von den See-, Zoll-, Gesundheits- und Steuerbehörden sowie gegebenenfalls der nationalen oder ausländischen Polizei festgelegten Regeln zu respektieren. Im Falle eines Verstoßes gegen die Vorschriften durch den Mieter ist dieser für alle Strafen, Bußgelder usw. verantwortlich und hat den VERMIETER unverzüglich darüber zu informieren. Der MIETER ist verpflichtet, das Boot und seine gesamte Ausrüstung in einem guten Gebrauchszustand zu halten, andernfalls ist er für alle anfallenden Kosten verantwortlich.

  2. Das Boot wird dem Mieter in dem in diesem Vertrag angegebenen Hafen und zu der angegebenen Zeit (im Club Náutico Arenal, falls kein anderer spezifischer Hafen angegeben ist) segelfertig übergeben. Eine Verzögerung bei der Abholung des Bootes durch den Mieter führt nicht zu einer Verlängerung der Mietzeit. Ebenso gibt eine Verzögerung bei der Übergabe aufgrund von Wetterbedingungen oder anderen Umständen, die Arenal Boat Charter aufgrund einer Revision oder Reparatur des Bootes nicht zuzurechnen sind, kein Recht auf Rückerstattung oder Abzug vom Mietpreis oder auf die Verlängerung des vertraglich vereinbarten Zeitraums. Die Kosten für den verbrauchten Kraftstoff gehen zu Lasten des MIETERS.

  3. Wenn der CHARTERER nicht in der Lage ist, das gemietete Boot oder ein gleichwertiges Boot innerhalb von 48 Stunden nach Beginn der Mietzeit zu übergeben, hat der CHARTERER keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Abzug vom Mietpreis oder auf eine Verlängerung der Mietzeit.

  4. Der CHARTERER verpflichtet sich, nicht mehr Personen an Bord zu nehmen, als nach dem Sicherheitszeugnis des Bootes zulässig sind, das Boot nur für die Freizeitschifffahrt zu nutzen, nicht an Regatten teilzunehmen und keine kommerziellen, professionellen oder reglementierten Aktivitäten (z. B. Angeln) mit dem Boot auszuüben. Ebenso verpflichtet er sich, das Boot weder ganz noch teilweise abzutreten, unterzuvermieten oder weiterzuvermieten.

Unter keinen Umständen darf die Führung des Bootes an eine andere Person als den Skipper abgetreten werden. Arenal Boat Charter behält sich das Recht vor, diesen Vertrag zu kündigen, wenn der Skipper nicht über eine ausreichende Ausbildung und Kompetenz verfügt, um das Boot sicher zu steuern. In diesem Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung.

  1. Der MIETER erklärt, dass er eine ausreichende und klare Einweisung in die Bedienung des Bootes (für den Fall, dass kein Skipper angeheuert wird) und in die Sicherheitsausrüstung an Bord erhalten hat.

Der MIETER verpflichtet sich, keine Tiere an Bord zu nehmen, es sei denn, der CHARTERER hat dies genehmigt.

Es ist strengstens verboten, Waffen, Drogen und Produkte an Bord zu nehmen, die gegen die spanische Gesetzgebung verstoßen könnten.

  1. Das Abschleppen anderer Boote ist außer im Notfall nicht gestattet, und das Abschleppen eines anderen Bootes ist nur im Notfall zulässig und wird immer mit eigenen Leinen durchgeführt. Der MIETER darf ohne die Genehmigung des VERMIETERS keine Vereinbarungen akzeptieren oder Verantwortlichkeiten übernehmen, und im Falle einer Vereinbarung ohne die ausdrückliche Zustimmung des VERMIETERS übernimmt der Mieter alle daraus resultierenden Verantwortlichkeiten.

Im Falle eines Bergungslohns wird dieser zu gleichen Teilen zwischen beiden Parteien aufgeteilt.

  1. Im Falle von gefährlichen Wetterberichten über das Wetter oder das Meer (über Windstärke 5 Beaufort oder Wind über 21 Knoten) verpflichtet sich der MIETER, den Hafen, in dem er sich befindet, nicht zu verlassen oder den nächstgelegenen sicheren Hafen oder Ankerplatz in seiner Position aufzusuchen.

  2. Der MIETER verpflichtet sich, keine Reinigungs- oder Utensilienprodukte zu verwenden, die Schäden am Boot verursachen könnten. Der MIETER verpflichtet sich außerdem, das Boot bei der Rückgabe sauber zu übergeben. Wenn das Boot nicht sauber zurückgegeben wird, wird eine Reinigungsgebühr von 50 € erhoben.

  3. Der MIETER ist verantwortlich für alle am Boot verursachten Schäden oder Beeinträchtigungen sowie für den Verlust seiner Elemente und Verzögerungen bei der Rückgabe des Bootes.

Der MIETER ist ferner verpflichtet, das Boot zu keinem Zeitpunkt ohne ein erfahrenes Besatzungsmitglied an Bord zu lassen, auch wenn es vor Anker liegt. Sollte ein Unfall ohne die Anwesenheit eines erfahrenen Besatzungsmitglieds an Bord oder ohne ein Besatzungsmitglied an Bord eintreten, haftet der MIETER in vollem Umfang und trägt alle daraus entstehenden Kosten.

  1. Der CHARTERER ist voll verantwortlich für die Folgen des Ankerns, insbesondere für die notwendigen Maßnahmen, die im Falle einer Änderung der Winde oder der Strömungsrichtung zu ergreifen sind. Im Mietpreis ist die Haftpflichtversicherung des Bootes enthalten.

Es ist strengstens verboten, auf dem Posidonia-Meeresboden zu ankern. Jedes Bußgeld wegen Nichteinhaltung dieser Regel wird dem MIETER in Rechnung gestellt.

Der CHARTERER weist den CHARTERER auf die Bedeutung der Einhaltung der Regeln der Meeresreservate und der mit Bojen markierten Ankerplätze hin.

  1. Der CHARTERER haftet in keinem Fall für Personenschäden, Verlust oder Beschädigung der persönlichen Gegenstände des MIETERS, der Besatzung oder der Gäste an Bord des Bootes oder der Badenden, einschließlich seiner Verantwortung für Verletzungen, die durch die Verwendung von Wasser-"Spielzeugen" wie Donuts, Ski, Wake-Surf, Paddle-Surf oder anderen Wassersportarten verursacht werden.

  2. Der MIETER übernimmt ausdrücklich die Verantwortung für die Bezahlung aller am Boot verursachten Schäden und der möglichen Kosten, die sich aus diesem Verlust ergeben (verlorene Miettage, Strandung/Bootfahren, Reisekosten usw.), auch wenn diese den Betrag der Kaution übersteigen.

  3. Der MIETER muss den Erhaltungszustand des Bootes kennen und akzeptiert daher ausdrücklich, das Boot in demselben Zustand zu übergeben, in dem es empfangen wurde, mit vollen Kraftstoff- und Wassertanks und der Ausrüstung und den Vorräten ordentlich und ordnungsgemäß verstaut. Wenn das Boot nicht in diesem Zustand übergeben wird, werden die Kosten für den Ersatz derselben abgezogen, zuzüglich eines Aufschlags für den Ersatzservice.

  4. Im Moment der Übergabe hat der MIETER das Recht, das Boot in Begleitung eines Mitarbeiters von Arenal Boat Charter zu inspizieren, um zu überprüfen, ob alles in einwandfreiem Zustand ist.

  5. Der CHARTERER muss die Reise so planen, dass das Boot innerhalb des vereinbarten Zeitraums zurückgegeben wird, wobei alle möglichen Widrigkeiten zu berücksichtigen sind. Diese sind in keinem Fall ein ausreichender Grund für eine verspätete Rückgabe des Bootes. Im Falle einer vorhersehbaren Verzögerung ist der MIETER verpflichtet, den VERMIETER unverzüglich über diese Situation zu informieren.

  6. Im Falle einer Rückgabe in einem anderen Hafen als dem Abfahrtshafen trägt der MIETER alle Kosten, die sich aus dieser Änderung des Rückgabeortes ergeben, einschließlich: Skipper, Kraftstoff, Übernachtung und alle möglichen daraus entstehenden Kosten sowie eine Servicegebühr.

  7. Im Falle einer Verspätung bei der Rückgabe des Bootes ist der MIETER verpflichtet:

  • Dem VERMIETER das Doppelte der Tagesmiete für jeden Tag der Verspätung bei der Übergabe zu zahlen. Jede zusätzliche Stunde des Tages wird mit 90 € pro Stunde berechnet und gilt als zusätzliche Stunde, wenn eine Verspätung von mehr als 15 Minuten ab dem Endzeitpunkt der Miete vorliegt.

  • Der MIETER ist verantwortlich für alle Kosten, die sich aus dieser Verzögerung ergeben, sowohl für den VERMIETER als auch für die Kunden des Bootes, die das Boot für die folgenden Zeiträume gemietet haben.

  • Wenn das Boot am Ende des Vertrages nicht zurückgegeben wurde und Arenal Boat Charter nicht kontaktiert wurde, um vor dieser Situation zu warnen, wird eine Suche eingeleitet und die Meeresbehörden werden über sein Verschwinden informiert. Der MIETER ist für die daraus entstehenden Kosten sowie eine Servicegebühr verantwortlich.

  1. Wenn während der Mietzeit Pannen, Schäden, Beschädigungen oder Materialverluste auftreten, ist der MIETER verpflichtet, den VERMIETER zu benachrichtigen, der ihm die zu befolgenden Anweisungen gibt. Im Falle eines Unfalls mit Dritten müssen diese vom MIETER den zuständigen Behörden gemeldet werden, und die Daten der am Unfall Beteiligten müssen aufgezeichnet werden. Der MIETER erstellt einen Bericht über das Geschehene, der Arenal Boat Charter ausgehändigt wird, die die notwendigen Schritte einleitet und eine Servicegebühr dafür in Rechnung stellt.

  2. Der MIETER ist verpflichtet, Arenal Boat Charter unverzüglich über jeden Kontakt des Bootes mit dem Meeresboden zu informieren, um die Mittel zur Beobachtung der Folgen solcher Kontakte bestimmen und vorhersehen zu können und eine Gefährdung nachfolgender Ausfahrten zu vermeiden. Wir informieren Sie auch darüber, dass das Boot über einen GPS-Locator verfügt, mit dem das Boot, sein Kurs, seine Geschwindigkeit und seine Route überwacht werden können. Im Falle einer zu nahen Fahrt an der Küste wird eine Inspektion des Bootes auf Kosten des CHARTERERS durchgeführt, um sicherzustellen, dass keine Schäden vorliegen.

  3. Das zulässige Fahrgebiet ist innerhalb der Küstenlinie von Mallorca oder dem, was der Qualifikation des Skippers entspricht, festgelegt, wobei die Grenze immer die Balearic Küste (Gewässer der Insel Mallorca und Cabrera) ist. Für die Fahrt zum Nationalpark Cabrera muss vorab die Genehmigung des Vermieters eingeholt werden.

  4. Im Falle von Fahrlässigkeit bei der Nutzung des Schiffes unter Verstoß gegen die geltende Gesetzgebung ist dies ein Grund für die automatische Beendigung des Vertrages, wobei die gezahlten Beträge zugunsten des VERMIETERS verbleiben, sowie eine vom MIETER zu zahlende Servicegebühr.

  5. Sollte eine der Klauseln des Vertrages ungültig werden, so berührt dies in keiner Weise die anderen Klauseln, die in jeder Hinsicht zwischen den Parteien wirksam bleiben.

Dieser Vertrag unterliegt spanischem Recht. Alle strittigen Fragen oder Differenzen, die sich aus der Ausführung, Änderung, Beendigung und den Wirkungen dieses Vertrages ergeben können, werden vor den Gerichten von Palma de Mallorca gelöst. Zu Urkund dessen haben die Parteien diesen Bootsmietvertrag an dem unten angegebenen Ort und Datum unterzeichnet.

Für diese Aktivität verwendete Boote